Hier werden Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bekannt gemacht.
Vergabeentscheidungen
Im Sinne einer nachträglichen Transparenz der Vergabeentscheidung (ex-post-Transparenz) sind Vergabestellen verpflichtet, ihre Zuschlagsentscheidungen nach § 20 Abs. 3 VOB/A zu veröffentlichen.
Weitere Themen in diesem Bereich
Zuständige Stelle
Ihr Kontakt
Sachbearbeitung Zentrale Vergabestelle
0211 2407-3003
0211 2407-3006
0211 2407-3005
Raum: 112, 110
vergabe@erkrath.de
0211 2407-3003
0211 2407-3006
0211 2407-3005
Raum: 112, 110
vergabe@erkrath.de