Sie suchen eine bestimmte Person? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
- einfachen Melderegisterauskunft – enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vorname(n)
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift(en)
- ggf. Sterbedatum
- erweiterten Melderegisterauskunft – enthält zusätzlich:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort (bei Geburt im Ausland: auch Staat)
- Familienstand (verheiratet/lebenspartnerschaftlich verbunden oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdaten
- Name, Vorname und Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Name, Vorname und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbedatum und -ort (bei Tod im Ausland: auch Staat)
Neutrale Antwort:
Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, beispielhaft
- wegen einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz,
- eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 Bundesmeldegesetz,
- weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer) oder
- weil die gesuchte Person in Erkrath überhaupt nicht gemeldet ist oder war,
erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:
"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Voraussetzungen
Eine Melderegisterauskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. In der Regel müssen dafür folgende Angaben zu der gesuchten Person vorliegen:
- Familienname
- ggf. frühere Namen
- Vorname(n)
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die einfache Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die anfragende Person oder Stelle erklärt, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.
Erforderliche Unterlagen
Einfache Melderegisterauskunft:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)
Erweiterte Melderegisterauskunft:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
- Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)
Kosten
- 11,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft
- 15,00 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft
Zahlungshinweis
Sofern Sie die Anfrage schriftlich stellen, überweisen Sie die Gebühr bitte vorab auf folgende Bankverbindung:
- IBAN: DE78 3015 0200 0003 4000 25
- BIC: WELADED1KSD (Kreissparkasse Düsseldorf)
Bei Überweisungen an die Stadt Erkrath geben Sie bitte unbedingt den folgenden Verwendungszweck an:
- 020401/431100
Eine Kopie der Überweisung fügen Sie bitte der schriftlichen Anfrage bei.
Hinweis:
Die Gebühr ist auch bei negativer Auskunft oder neutraler Antwort zu zahlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Bearbeitungsdauer
Sofort bis einige Wochen.
Fristen
Nein
Antragswege
- Persönlich im Bürgerbüro (mit Terminvereinbarung)
- Schriftlich (Postweg)
Rechtsgrundlage
- Einfache Melderegisterauskunft - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Erweiterte Melderegisterauskunft - § 45 Bundesmeldesetz (BMG)
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Alt-Erkrath, Bahnstraße 2, 40699 Erkrath:
Montag:
geschlossen
Dienstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr
Bürgerbüro Hochdahl, Hochdahler Markt 10 a, 40699 Erkrath:
Montag und Dienstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.
Zuständige Stelle
Ihr Kontakt
0211 2407-3344
buergerbuero@erkrath.de
Bürgerbüro Alt-Erkrath
0211 2407-3244
buergerbuero@erkrath.de