Grundstücksteilung - Genehmigung beantragen

Soll ein Grundstück geteilt werden, welches bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, so ist eine Teilungsgenehmigung nach der Landesbauordnung erforderlich. Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird eine sogenannte „Negativbescheinigung“ erteilt.

Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. der Negativbescheinigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.

Für Rückfragen steht die Ansprechperson im Fachbereich Bauaufsicht gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag
geschlossen


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.

Hier können Sie die Sprache ändern Diese Seite übersetzen
Wie können wir Ihnen helfen?