Gartenwasserzähler - Zählerstandsmeldung abgeben

Den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers müssen Sie bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres übermitteln, um die Wasserschwundmenge (beziehungsweise Gartenwassermenge) geltend zu machen.

Aus der Differenz des Zählerstandes des installierten Gartenwasserzählers zur letzten Meldung wird die Wasserschwundmenge berechnet. Diese wird dann bei den Schmutzwassergebühren des Folgejahres als Gartenwasser mindernd berücksichtigt.

Voraussetzungen

Sie besitzen einen durch einen Fachbetrieb installierten und angemeldeten Gartenwasserzähler.

Erforderliche Unterlagen

Für die Zählerstandsmeldung des Gartenwassers benötigen Sie 

  • das Kassenzeichen
  • die Zählernummer
  • den Zählerstand

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Den Zählerstand können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich über das bereitgestellte Formular einreichen.

Nach Einreichung der Zählerstandsmeldung werden die angegebenen Daten ins System eingepflegt und geprüft. Nach Auswertung der Daten wird die Differenz auf Ihrem Gebührenkonto gutgeschrieben.  Die Ermäßigung der Schmutzwassergebühr wird anhand der Menge an verbrauchtem Gartenwasser mit der nächsten Forderung verrechnet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen.

Frist

Stichtag für die Zählerstandsmeldung Gartenwasser ist der 15.01. des jeweiligen Jahres.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.

Online-Antrag

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