Führerschein - Neuerteilung nach Entziehung

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, müssen Sie nach Fristablauf einen Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts Mettmann stellen.

Für diese Dienstleistung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann zuständig.

Das Straßenverkehrsamt bietet auch weitere Kfz-Dienstleistungen online an, zum Beispiel auch die Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder die Änderung der Anschrift in den Zulassungsbescheinigungen I und II.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Mettmann (siehe „Links“).


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.

Online-Antrag

Zuständige Stelle

Kreis Mettmann
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann

Links

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