Der Flächennutzungsplan stellt die bereits vorhandene und die längerfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er hat damit eine vorbereitende Funktion im Hinblick auf die Nutzung von Flächen.
Der Flächennutzungsplan entfaltet anders als ein Bebauungsplan gegenüber Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Das bedeutet beispielsweise, dass aus den Darstellungen kein Baurecht für ein Grundstück hergeleitet werden kann. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind nicht parzellenscharf.
Da der Flächennutzungsplan die zum Zeitpunkt der Erstellung vorhersehbaren Bedürfnisse der Gemeinde in den Grundzügen darstellt, ist dieser bei Bedarf den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Daher werden entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Stadtgebiet und ist unter „Links“ einsehbar. Dort steht für den Gesamtplan ein PDF-Dokument zur Verfügung.
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