Dauergenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone Bahnstraße

Bei der Straßenverkehrsbehörde kann eine Dauergenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone Bahnstraße beantragt werden, damit ein im Eigentum befindlicher oder angemieteter Parkplatz beziehungsweise eine Garage angefahren werden kann.

Für die Erteilung dieser Genehmigung wird eine Gebühr von 60,00 Euro erhoben.

Die Genehmigung ist drei Jahre gültig.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.

Zuständige Stelle

Fachbereich Tiefbau · Straße · Grün
Schimmelbuschstraße 11-13
40699 Erkrath

Ihr Kontakt

Sachbearbeitung Straßenverkehrsangelegenheiten
Telefon: 0211 2407-6626
Telefon: 0211 2407-6614
Raum: 2.15
E-Mail: Verkehr@erkrath.de

Dokumente

Hier können Sie die Sprache ändern Diese Seite übersetzen
Wie können wir Ihnen helfen?