Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage kann vor Einreichung eines Bauantrages eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen vorab geklärt werden. Diese Aussagen werden in einem verbindlichen und 3 Jahre gültigen Vorbescheid nach § 77 Bauordnung NRW 2018 festgehalten. Bitte beachten Sie, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.
Notwendige Unterlagen Bauvoranfrage
- Antragsformular
- Flurkarte
- Deutsche Grundkarte
- Beschreibung des Vorhabens (evtl. Bauzeichnungen)
Die Unterlagen sind mehrfach einzureichen.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
geschlossen
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