Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, es beleihen oder darauf bauen wollen, benötigen Sie in der Regel einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Das Liegenschaftskataster besteht aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung.

Bei der Liegenschaftskarte, auch Katasterkarte oder Flurkarte genannt, handelt es sich um eine kartographische Darstellung der Flurstücke und Gebäude der Liegenschaft.

Bei der Liegenschaftsbeschreibung handelt es sich um eine Bestätigung der Flurstücks- und Eigentümereigenschaften. Ein aktueller Grundbuchauszug kann die Liegenschaftsbeschreibung ersetzen.

Die Online-Anträge sind unter „Links“ hinterlegt.

Format und Maßstab der Liegenschaftskarte

Bei einem Auszug aus dem Liegenschaftskarte erhalten Sie eine farbige Liegenschaftskarte im geeigneten Maßstab und Format in elektronischer Form (im PDF-Format).

Sollten Sie Ihre Karte in einer bestimmten Größe benötigen, teilen Sie dies uns bitte in Ihrem Anschreiben mit. Lieferbare Maßstäbe der Karte einer Liegenschaft sind 1:500, 1:1.000 und 1:2.000.

Arten der Liegenschaftsbeschreibung

Es gibt unterschiedliche Arten von Liegenschaftsbeschreibungen:

  1. Flurstücknachweis
    Dieser Nachweis enthält Angaben zur Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche, Nutzung, Buchungsart und Buchung der Liegenschaft.
     
  2. Flurstücks- und Eigentümernachweis
    Dieser Nachweis enthält Angaben zur Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche, Nutzung, Buchungsart, Buchung und den Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern der Liegenschaft.

Beantragung

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster teilen Sie uns bitte in einem formlosen Schreiben per Brief, Fax oder E-Mail die Straße und Hausnummer oder die Gemarkung, die Flur und die Flurstücksnummer sowie Ihre Rechnungsanschrift mit.

Für die Beantragung eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte sind keine weiteren Unterlagen notwendig.

Für die Beantragung eines Auszugs aus der Liegenschaftsbeschreibung benötigen wir zwingend einen Eigentümernachweis oder eine Vollmacht.

Gültigkeit

Ihre Liegenschaftsdokumente sind ein halbes Jahr gültig.

Maßgebend ist der Tag der Erstellung.

Gebühr

  • Auszug der Liegenschaftskarte bis einschließlich DIN A3 Format: 30,00 Euro
  • Auszug der Liegenschaftskarte ab DIN A2 Format: 60,00 Euro
  • Mehrausfertigung, unabhängig vom Format: 10,00 Euro

 

  • Auszug der Liegenschaftsbeschreibung: 30,00 Euro
  • Mehrausfertigung: 10,00 Euro

Öffnungszeiten

Montags bis donnerstags, nach terminlicher Absprache 

09:00 bis 12:00
und 
14:00 bis 16:00 Uhr.

Freitags ist die zuständige Stelle telefonisch und per Mail erreichbar.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.

Online-Antrag

Zuständige Stelle

Fachbereich Stadtplanung · Vermessung
Schimmelbuschstraße 11-13
40699 Erkrath

Ihr Kontakt

Sachbearbeitung Vermessung
Telefon: 0211 2407-6104
Telefon: 0211 2407-6105
E-Mail: vermessung@erkrath.de

Links

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