Erstattung von Elternbeiträgen bei Betreuungsausfall Meldung vom:

Häufige Einschränkungen oder gar Ausfälle von Betreuungszeiten stellen für viele Sorgeberechtigten eine hohe Belastung dar. Die Stadt Erkrath möchte betroffene Familien unterstützen und erstattet bei bestimmten Betreuungsausfall künftig anteilig die Elternbeiträge. Fällt im Verlauf eines Betreuungsjahres aufgrund von Personalmangel die Betreuung an mindestens 20 Tagen vollständig aus, wird der Elternbeitrag für einen Monat erlassen. Bei einem Betreuungsausfall ab 30 Tagen erfolgt die Erstattung sogar für zwei Monate. Die einheitliche Regelung zur Erstattung der Elternbeiträge wurde am 13.05.2025 vom Stadtrat beschlossen.

Dabei soll der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden – ein Antrag durch die Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich. Die Erstattung erfolgt stets zum Ende eines Betreuungsjahres nach dem folgenden Muster: Wenn im Verlauf eines Betreuungsjahres (vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres) die Betreuung an mindestens 20 Tagen aufgrund von Personalmangel vollständig entfällt, wird der Elternbeitrag für den Monat Juni erlassen. Bei einem Betreuungsausfall von 30 Tagen oder mehr erfolgt die Erstattung für die Monate Juni und Juli. Zu einer Erstattung des Elternbeitrages kommt es allerdings nur, wenn die Betreuung komplett ausgefallen ist.

„Mit der einheitlichen Regelung zur Erstattung der Elternbeiträge kommen wir den Sorgeberechtigten im Falle eines Betreuungsausfalles entgegen und unserem Ziel einer kinderfreundlichen Kommune einen weiteren Schritt näher“, freut sich Bürgermeister Christoph Schultz. „Auch gibt sie der Verwaltung einen klaren und sicheren Handlungsspielraum, schafft dabei aber vor allem Transparenz im Sinne der beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten, auf welcher Basis Erstattungen erfolgen“, so Schultz weiter. Die Regelung gilt für alle Einrichtungen im Erkrather Stadtgebiet unabhängig von ihrer jeweiligen Trägerschaft.

Zuständige Stelle

Fachbereich Jugend
Klinkerweg 7
40699 Erkrath

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