Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Termin: bis
Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wer im Vorfeld den Einsatz eines gesetzlichen Betreuers regeln oder verhindern will, hat die Möglichkeit eine Betreuungsverfügung zu verfassen oder eine (Vorsorge-)Vollmacht anzufertigen. Es wird über Möglichkeiten und Grenzen informiert. Des Weiteren werden die Möglichkeiten einer Patientenverfügung aufgezeigt, so dass man weitmöglichst sicherstellen kann, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Referentin: Nora Lenz, gesetzliche Betreuerin im Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann
Datum |
bis |
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Ort |
Caritas Begegnungsstätte Gerberstraße Gerberstraße 7 40699 Erkrath E-Mail: bgst-gerberstrasse@caritas-mettmann.de Telefon: 0211 243553 Homepage: https://www.caritas-mettmann.de Ort auf Google Maps anzeigen |
Veranstalter |
Caritas Begegnungsstätte Gerberstraße Gerberstraße 7 40699 Erkrath E-Mail: bgst-gerberstrasse@caritas-mettmann.de Telefon: 0211 243553 Homepage: https://www.caritas-mettmann.de |