Bauleitplanung
Für die Stadtplanung und -entwicklung bildet die zweistufige Bauleitplanung einen zentralen Bestandteil. Die inhaltlichen Anforderungen an die Bauleitpläne ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) als gesetzliche Grundlage des Planungsrechts in Deutschland. Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erforderlich ist. Damit besteht von Seiten der Bürgerinnen und Bürger kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bauleitplans.
Bauleitpläne sind einerseits der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und andererseits der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
Die Verfahrensschritte der Bauleitplanverfahren sind unter „Dokumente“ hinterlegt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie hier.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die bereits vorhandene und die längerfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. In seiner vorbereitenden Funktion bildet er damit die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan ist an den Regionalplan und die Landesentwicklungspläne als überörtliche Vorgaben anzupassen. Wie aus dem Namen des Plans ersichtlich wird, kann aus ihm insbesondere abgelesen werden, welche Flächen welche Nutzungen haben. Beispielhaft sind Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Verkehrs- und Versorgungsflächen, Grünflächen, Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Beispiel zum Schutz der Umwelt, Wasserflächen und Flächen für die Landwirtschaft zu nennen. Die Darstellungen sind nicht parzellenscharf.
Der Flächennutzungsplan entfaltet Bürgerinnen und Bürgern gegenüber keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Das bedeutet beispielsweise, dass aus den Darstellungen kein Baurecht für ein Grundstück hergeleitet werden kann. Verbindliche Darstellungen erfolgen im Bebauungsplan, der inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Der Flächennutzungsplan ist unter „Externe Links“ einsehbar.
Bebauungsplan
Im Unterschied zum Flächennutzungsplan enthält ein Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung für ein bestimmtes, räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb einer Gemeinde. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und wird als Satzung beschlossen. Festgesetzt werden unter anderem Art und Maß der Bodennutzung, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, Vorgaben zur Gestaltung von Bauwerken sowie Verkehrs- und Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung sowie einer städtebaulichen Begründung, die einen Umweltbericht umfasst.
Bauvorhaben müssen im Einklang mit den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen stehen.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne sind unter „Externe Links“ einsehbar.