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Hundesteuer

Die An- und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer kann online im Serviceportal erfolgen. Hier gibt es ebenso die Möglichkeit zur Anmeldung von großen Hunden oder zur Anmeldung von gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Erkrath wird in bestimmten Fällen auf Antrag eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer gewährt. Diesen Antrag finden Sie anbei verlinkt.

Aktueller Steuersatz für Hunde

  • Hundesteuer für einen und zwei Hunde: 132,00 Euro pro Jahr (je Hund)
  • Hundesteuer für drei und mehr Hunde : 150,00 Euro pro Jahr (je Hund)
  • für gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen (nach §§ 3 und 10 Landeshundegesetz NRW ab dem 01.07.2023): 500,00 Euro pro Jahr (je Hund);
    auf Antrag nach Befreiung von der Maulkorbpflicht durch das Ordnungsamt der Stadt Erkrath: 132,00 Euro bzw. 150,00 Euro pro Jahr (je Hund).
  • Ersatzhundesteuermarke: 7,50 Euro

Beginn und Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

Steuerermäßigung

Steuerermäßigung kann auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage des gültigen Bewilligungsbescheides für die Empfängerin oder den Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden. Die Ermäßigung erfolgt nur für einen Hund.

Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II; Bürgergeldempfängerin oder -empfänger) ist keine Ermäßigung vorgesehen.

Steuerbefreiung

Auf Antrag wird den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Erkrath, die einen Hund vom Tierschutzverein Erkrath e.V. übernehmen für zwei Jahre Steuerbefreiung gewährt. Auch für Hunde, die nachweislich aus einem in Deutschland ansässigen Tierheim übernommen werden (siehe Satzung unter „Dokumente“), wird eine Steuerbefreiung von zwei Jahren gewährt.

Anmeldung und Abmeldung

An- und Abmeldungen von Hunden können online im Serviceportal oder persönlich oder schriftlich etwa per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Abgaben · Forderungen vorgenommen werden. Das Anmeldeformular ist unter „Dokumente“ hinterlegt oder Sie nutzen das Online-Formular. Schriftliche An- und Abmeldungen nehmen auch die Bürgerbüros entgegen und leiten diese an die Abteilung Abgaben · Forderungen weiter. Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugeschickt. 

Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Erkrath zurückzugeben. Für nicht eingereichte Steuermarken wird eine Gebühr von 7,50 Euro erhoben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person, sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Im Falle der schmerzlosen Tötung des Hundes ist der Abmeldung eine Kopie der tierärztlichen Bescheinigung beizufügen. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

Hinweis: Das Halten eines nicht versteuerten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Sofern Ihr Hund ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter groß wird und / oder ausgewachsen mindestens 20 Kilogramm wiegt muss er beim Fachbereich Einwohner · Ordnung angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn er diese Größe bzw. dieses Gewicht noch nicht erreicht hat. Hier geht es zur Anmeldung von großen Hunden.