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Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestagstages gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen, mit denen Sie sich für einen Wahlvorschlag im Wahlkreis (Erststimme) sowie eine Landesliste (Zweitstimme) entscheiden können.

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 statt. Das Wahlgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist dazu in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Erkrath befindet sich gemeinsam mit den Städten Mettmann, Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein im Wahlkreis 103 Mettmann I. In der Stadt Erkrath sind ca. 32.000 Personen wahlberechtigt.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt. Nähere Informationen zur Durchführung der Bundestagswahl und der Teilnahme daran finden Sie hier: 

Öffnungszeiten des Wahlbüros

Die persönliche Antragstellung zum Erhalt eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist im Briefwahlbüro im Rathaus, Bahnstraße 16, großer Sitzungssaal, möglich. Hier kann die Wahl auch unmittelbar ausgeübt werden.

Das Briefwahlbüro ist voraussichtlich ab dem 06.02.2025 und dann bis zum 21.02.2025 geöffnet.

Die Öffnungszeiten lauten: Montags bis samstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich nachmittags von montags bis freitags von 13:00 bis 16:00 Uhr. Donnerstags ist das Wahlbüro nachmittags von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sowie am Freitag, den 21.02.2025, durchgehend 08:00 bis 15:00 Uhr. 

Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zugänglich. Die Abholung von Unterlagen für Dritte ist bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. 

Vorbereitung der Bundestagswahl

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl wird am 12.01.2025 erstellt. An diesem Stichtag werden alle in Erkrath Wahlberechtigten darin eingetragen. Ein Wegzug aus Erkrath nach dem Stichtag innerhalb Deutschlands oder in das Ausland belangt das Wahlrecht nicht. Bei Umzügen im Bundesgebiet kann auf Antrag bis zum 02.02.2025 das Wahlrecht in die neue Wohnortgemeinde verlegt werden.

Der Zeitpunkt für den Beginn der Briefwahl steht noch nicht fest. Diese kann frühestens nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses starten und ist insbesondere davon abhängig, wann die dazu erforderlichen Materialien und Vordrucke bei der Stadtverwaltung vorliegen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am 23.02.2007 oder früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag eine Wohnung im Bundesgebiet innehaben, in Erkrath zum Stichtag 12.01.2025 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet gewesen und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diejenigen, für die das Vorgenannte zutrifft, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält den Namen und die Anschrift des Wahllokals, in dem man wählen kann, sowie Informationen zur Wahl im Allgemeinen und über die Teilnahme durch Briefwahl. Erhalten Sie keine Wahlbenachrichtigung, obwohl Sie davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Deutsche, die sich gewöhnlich in Erkrath aufhalten, ohne hier oder an anderer Stelle im Bundesgebiet gemeldet zu sein, können sich auf Antrag oder Einspruch in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Deutsche, die nach dem Stichtag und bis zum 02.02.2025 nach Erkrath zuziehen, können sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.          
Wer nach dem Stichtag innerhalb Erkraths umzieht, bleibt in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, in dem sie oder er am 12.01.2025 eingetragen worden ist. Eine Änderung durch Antrag ist nicht möglich, jedoch kann man einen Wahlschein beantragen, der zur Teilnahme durch Briefwahl oder in allen Wahlräumen des Wahlkreises 103 berechtigt.

Wahlformular für Auslandsdeutsche

Deutsche, die im Ausland wohnen, nicht mehr im Bundesgebiet gemeldet sind und ihren letzten gemeldeten deutschen Wohnsitz in Erkrath hatten, können sich ebenfalls auf Antrag in das Wählerverzeichnis von Erkrath eintragen lassen. Dazu ist ein Antrag zu stellen. Nähere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie hier.

Der unterschriebene Antrag muss bis zum 02.02.2025 (Ausschlussfrist) bei der Stadtverwaltung Erkrath eingegangen sein. In der Regel ist dafür die Übersendung eines eingescannten oder abfotografierten Formulars an die E-Mail-Adresse wahlen@erkrath.de ausreichend. Im Falle einer Antragstellung nach Anlage 2a muss der unterschriebene Antrag allerdings im Original hier vorgelegt werden. 

Briefwahl und Wahlschein zur Bundestagswahl

Wer an der Bundestagswahl durch Briefwahl teilnehmen will, muss einen Antrag stellen. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich, nicht jedoch telefonisch, gestellt werden. Für die schriftliche Antragsstellung ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Formular abgedruckt, dass Sie ausfüllen und zurücksenden können. Alternativ können Sie Briefwahlunterlagen formlos per Brief an die Stadt Erkrath, Telefax oder E-Mail an wahlen@erkrath.de beantragen. Geben Sie dabei bitte Ihren vollständigen Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum an. Eine elektronische Beantragung ist möglich durch das Scannen des QR-Codes, der oben rechts auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, sowie unter folgendem Link: https://ema.monheim.de/IWS/start.do?mb=5158004

Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, dem 21.02.2025, 15:00 Uhr, eingegangen sein. In Ausnahmefällen, etwa bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, können Anträge noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Mit einer Versendung von Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab dem 06.02.2025 zu rechnen. Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein, um gewertet werden zu können.  

Die Rücksendung des Wahlbriefes (roter Umschlag) ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Briefe aus dem Ausland müssen frankiert werden. 

Wahllokale

Die Stadt Erkrath ist in zwanzig Wahlbezirke aufgeteilt, die jeweils über einen eigenen Wahlraum verfügen. Den Namen des Wahlbezirks sowie die Anschrift des Wahlraums können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Veränderungen beim Zuschnitt der Bezirke und den Wahlräumen haben sich im Vergleich zur Europawahl 2024 nicht ergeben.

Am Wahltag, den 23.02.2025, können Sie in den Wahlräumen von 8:00 bis 18:00 Uhr wählen. Im Anschluss daran erfolgt dort die öffentliche Auszählung der Stimmen. Alle Wahlräume sind barrierefrei zugänglich. Sie können nur in dem Wahlraum wählen, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Sollten Sie in einem anderen Wahlraum von Erkrath oder in einer anderen Stadt des Wahlkreises 103 wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein (siehe Briefwahl).

Veröffentlichung des Wahlergebnisses

Das Wahlergebnis wird am Wahltag ab 18:00 Uhr ermittelt. Sobald die Auszählung abgeschlossen ist, können Sie die Ergebnisse für jeden einzelnen Wahlbezirk hier einsehen.