Sprungziele
Seiteninhalt

Kinderbetreuung

Personensorgeberechtigte können in Abhängigkeit des Alters ihres Kindes zwischen verschiedenen Betreuungsangeboten der Stadt Erkrath wählen. Zur Wahl stehen eine Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder bis zur Einschulung oder eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson für Kinder bis zum dritten Lebensjahr.

In Erkrath gibt es eine breite Vielzahl verschiedener Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft. Dazu zählen kirchliche Träger, Vereine und die Stadt selbst als öffentlicher Träger. In der Kindertagespflege bieten sowohl einzelne Kindertagespflegepersonen als auch so genannte Großtagespflegestellen ihre Betreuung den Personensorgeberechtigten an. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen für Sie als Personensorgeberechtigte.

Neben der Betreuung von Säuglingen, Kleinkindern und Vorschulkindern in Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und dem Kindertreff im Bürgerhaus, bietet das Kinderhaus Sandheide auch eine Hausaufgabenbetreuung sowie diverse Beschäftigungsmöglichkeiten für Grundschulkinder an.