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Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung

Nicht immer können Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Wenn die Eltern für eine gewisse Zeit oder auf Dauer ihre Erziehungsaufgaben nicht bewöltigen können, kann die Aufnahme in eine Pflegefamilie eine geeignete Hilfe darstellen.

Situationen, in denen Pflegeeltern benötigt werden

Kinder brauchen Pflegeeltern,

  • wenn Familienverhältnisse derart instabil sind, dass sie einen Verbleib des Kindes im Haushalt nicht mehr zulassen.
  • wenn Eltern keine ausreichenden Erziehungsfähigkeiten besitzen.
  • wenn Eltern über eine kurze oder auch längere Zeit auf Grund von Krankheit oder Inhaftierung ausfallen.
  • wenn Kinder durch den Tod der Eltern zu Waisen geworden sind.

Formen eines Pflegeverhältnisses

Die Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie, die notwendig wird, wenn Eltern beispielsweise wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder Haftantrittes vorübergehend nicht in der Lage sind, sich um ihr Kind zu kümmern.

Die Vollzeitpflege auf Dauer ist die Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie, wenn das Kind auf Grund schwieriger familiärer Verhältnisse nicht mehr bei den leiblichen Eltern leben kann. Das Kind verbleibt in der Pflegefamilie, entweder bis es in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum zu seinen Eltern zurückkehren oder ein eigenständiges Leben führen kann.

Die Bereitschaftspflege ist die zeitlich begrenzte Aufnahme eines Kindes, das von jetzt auf gleich ein neues, vorübergehendes Zuhause braucht. Ein Kind braucht die Pflegefamilie so lange, bis es wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückkehren kann oder bis ein dauerhaftes Zuhause gefunden ist.

Erwartungen an Pflegeeltern

  • Pflegeeltern sollten grundsätzlich Freude am Zusammenleben mit Kindern mitbringen.
  • Sie sollten geduldig, belastbar und tolerant sein, aber auch Humor besitzen.
  • Sie sollten Erfahrung im Umgang mit Kindern haben (zum Beispiel durch eigene Kinder).
  • Sie sollten in der Lage sein, einem Pflegekind so viel Liebe und Geborgenheit zu geben, wie einem leiblichen Kind.
  • Sie sollten Verständnis für andere Lebensumstände mitbringen und bereit sein, mit dem Jugendamt, den leiblichen Eltern und gegebenenfalls mit anderen Institutionen zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten.
  • Sie sollten in gesicherten familiären, räumlichen und finanziellen Verhältnissen leben.

Unterstützung für Pflegefamilien

  • Die Familien werden vor einer Vermittlung eines Kindes und während der gesamten Zeit des Zusammenlebens mit dem Pflegekind begleitet, beraten und unterstützt.
  • Finanziell werden Pflegefamilien durch ein Pflegegeld unterstützt, welches sich am Alter des Kindes orientiert. Zusätzlich erhalten die Pflegeeltern gegebenenfalls Anteile des Kindergeldes, sowie Beihilfen für besondere Anlässe, wie zum Beispiel Taufe oder Klassenfahrt.

Aufgaben des Pflegekinderdienstes

  • Beratung und Überprüfung von Personen und Familien, die ein Pflegekind aufnehmen möchten
  • Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien
  • Beratung und Begleitung der Pflegefamilien während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses, sowie auch Beratung der Herkunftsfamilie
  • Fortbildungsangebote für Pflegeeltern bzw. Pflegebewerberinnen und -bewerber

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

  • Beratung und Überprüfung von Personen und Familien, die ein Kind adoptieren möchten
  • Vermittlung von Kindern zum Zwecke der Adoption
  • Beratung und Begleitung der Adoptivfamilien bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens, sowie auch Beratung der Herkunftsfamilie
  • Beratung und Begleitung der Adoptivfamilien auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens, sofern Bedarf besteht, wie zum Beispiel Unterstützung bei der Herkunftssuche
  • Fortbildungsangebote für Adoptiveltern bzw. Adoptivbewerberinnen und -bewerber