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Netzwerk Kinderschutz

Mit dem im Mai 2022 verabschiedeten Landeskinderschutzgesetz sind die Jugendämter in NRW dazu verpflichtet, interdisziplinäre Kinderschutznetzwerke zu bilden und zu koordinieren. Ziel ist, dass die jeweiligen Fachkräfte noch sensibler und aufmerksamer auf ihre eigene Zielgruppe blicken, diese wahrnehmen, um möglichst frühzeitig eine Kindeswohlgefährdung erkennen und entsprechend adäquat und sicher zum Wohle des betroffenen Kindes oder Jugendlichen zu handeln.

Dazu werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • strukturelle Vernetzung initiieren, begleiten und sicherstellen (Netzwerktreffen)
  • Absprachen zum Verfahren gemäß § 8a SGB VIII, § 4 KKG verbindlich machen
  • Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen gemäß § 4 KKG
  • Informationstransfer zu und aus anderen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften mit Berührungspunkten zum Kinderschutz
  • Unterstützung des Netzwerks bei der Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote
  • Ansprechperson für alle Fragen hinsichtlich des Netzwerks und der Mitwirkenden

Akteurinnen und Akteure im Netzwerk Kinderschutz

Im Netzwerk Kinderschutz sollen Akteurinnen und Akteure zusammenkommen, die den Kinderschutz in Erkrath mitgestalten. Der Gesetzgeber sieht Vertretungen insbesondere folgender Einrichtungen oder Berufsgruppen vor:

  • das Jugendamt
  • Träger von Einrichtungen und Diensten, mit Vereinbarungen gemäß § 8a
  • insoweit erfahrene Fachkräfte
  • Geheimnisträger gemäß § 4 Absatz 1 KKG
  • Schulen
  • Gesundheitsämter
  • Polizei- und Ordnungsbehörden
  • Familiengerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Verfahrensbeistände
  • Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige nach dem SGB IX
  • Netzwerke Frühe Hilfen
  • Kreis Jobcenter Mettmann

Das Netzwerk Kinderschutz in Erkrath wird koordiniert und begleitet durch die Koordinatorin des Netzwerkes Kinderschutz. Wenn Sie Fragen zum Netzwerk Kinderschutz haben, finden Sie die Kontaktinformationen unter „Ansprechperson“.