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Ehrung bei Alters- und Ehejubiläen

Allgemeine Informationen

Der Bürgermeister ehrt Altersjubilarinnen und Altersjubilare zum 80., 85. sowie 90. Geburtstag und danach jährlich mit einem Glückwunschschreiben.

Zum 90., 95. und 100. Geburtstag und danach jährlich bzw. zu den Festen der diamantenen (60 Jahre), eisernen (65 Jahre) und Gnaden-Hochzeit (70 Jahre) sowie Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) findet auf Wunsch der Jubilarinnen und Jubilare zudem auch ein persönlicher Besuch durch den Bürgermeister oder seine Stellvertretung statt.

Ehepaaren, die das diamantene Ehejubiläum begehen, übermittelt zusätzlich die Regierungspräsidentin die Glückwünsche der Landesregierung durch Übersenden einer Ehrenurkunde.

Zur eisernen Hochzeit, Gnaden- und Kronjuwelenhochzeit sowie zur Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres spricht der Ministerpräsident die Glückwünsche der Landesregierung aus.

Der Bundespräsident gratuliert aus Anlass des eisernen Ehejubiläums, zur Gnaden- sowie Kronjuwelenhochzeit und zur Vollendung des 100., des 105. Geburtstags sowie zu jedem folgenden Geburtstag.

Die Stadt Erkrath unterrichtet die Behörden jeweils über künftige Jubiläen.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.