Beurkundung eines Sterbefalls
Allgemeine Informationen
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls und die damit verbundene Ausstellung von Sterbeurkunden ist das Standesamt des Sterbeortes.
Sterbefallanzeige
Der Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag anzuzeigen.
Anzeigepflichtig sind
- bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim die Verwaltung dieser Einrichtung (schriftliche Anzeige)
- das beauftragte Bestattungsunternehmen (schriftliche oder mündliche Anzeige)
- jede Person, die mit der verstorbenen Person in einem Haushalt lebte
- die Person, in deren Wohnung die Person verstorben ist
- jede andere Person, die bei dem Sterbefall zugegen war oder davon Kenntnis hat
- gegebenenfalls die Polizei
Erforderliche Unterlagen
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Sterbefallanzeige und Todesbescheinigung
- Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung eingetreten, wird von dem entsprechenden Krankenhaus, Altenheim oder ähnlichen Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige, sowie die von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung benötigt.
- Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, wird die Todesbescheinigung benötigt.
- Wird der Tod von der zuständigen Polizeibehörde angezeigt, wird die Sterbefallanzeige der Polizei inklusiv der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft sowie die Todesbescheinigung benötigt.
Personalausweis bzw. Nationalpass und Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde
- War die/der Verstorbene deutsche(r) Staatsangehörige(r) wird grundsätzlich der Personalausweis benötigt.
- War die/der Verstorbene ausländische(r) Staatsangehörige(r) wird grundsätzlich der Nationalpass benötigt.
- War die/der Verstorbene in einer anderen Stadt gemeldet als in Erkrath, ist eine aktuelle Meldebescheinigung für die Beurkundung der zuständigen Meldebehörde als Adressennachweis vorzulegen, um evtl. fehlerhafte Angaben in der Sterbefallanzeige auszuschließen. Selbst durch Vorlage des Personalausweises muss nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass dieser die aktuelle Meldeanschrift enthält (beispielsweise bei kurzfristigem Umzug in ein Seniorenheim)
War der bzw. die Verstorbene...
- ledig, ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorzulegen.
- verheiratet, ist die Geburtsurkunde und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck des Eheregisters vorzulegen.
- in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wird die Geburtsurkunde und die Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister benötigt.
- geschieden, ist die Geburtsurkunde und die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder ein aktuell beglaubigter Registerausdruck des Eheregisters mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
Ausländische Scheidungsurteile bedürfen grundsätzlich immer eines gesonderten Anerkennungsverfahrens in Deutschland.
- verwitwet, ist die Geburtsurkunde, Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten oder ein beglaubigter Registerausdruck des Eheregisters mit einer entsprechenden Folgebeurkundung über den Tod des Ehegatten vorzulegen.
- mit einem Ehegatten verheiratet der für tot erklärt wurde, wird die Geburtsurkunde und die Eheurkunde (Heiratsurkunde) benötigt. Zusätzlich bedarf es in jedem Fall des rechtskräftigen Beschlusses über die Todeserklärung des früheren Ehegatten oder eine beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages mit dem Vermerk über die Für-Todes-Erklärung.
Für jede fremdsprachige Urkunde ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Dolmetscher (www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de) vorzulegen.
Gebühren
- Sterbeurkunde 16,00 Euro, jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde 8,00 Euro
- Internationale Sterbeurkunde 16,00 Euro
- vorläufige Beerdigungserlaubnis (Bestattungsgenehmigung) 65,00 Euro
- Ausstellung eines Leichenpasses 65,00 Euro
- 3 Sterbeurkunden sind gebührenfrei, jedoch zweckgebunden für Krankenkasse, Rente sowie die Bestattung
Kontakt zum Standesamt
Persönliche Rücksprachen vor Ort sind derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die entsprechenden Rufnummern sind unter „Ansprechperson“ hinterlegt.
Generelle Anfragen können zudem auch per Mail an standesamt@erkrath.de geschickt werden. Informationen per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0211 2407-3403.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.