Vermietung der Markthalle auf dem Bavierplatz
Allgemeine Informationen
Die Markthalle auf dem Bavierplatz bildet das Zentrum des Ortsteils Alt-Erkrath. Freitags findet hier der Wochenmarkt statt. Aber auch zu anderen Gelegenheiten kommen die Erkratherinnen und Erkrather mit ihren Gästen gerne unter der Markthalle zusammen um zu feiern. Jährlich wiederkehrende Anlässe dazu sind etwa Karneval mit dem Biwak am Rande des Karnevalsumzuges und der Närrischen Markthalle, das Erntedankfest oder die Sankt-Martins-Feier.
Die Stadt Erkrath stellt die Markthalle auch Dritten als Veranstaltungsort zu Verfügung. Einzelheiten über die Modalitäten und Kosten einer Anmietung können den nachfolgenden Informationen entnommen werden. Über diese Informationen hinaus steht der Marktmeister für Rückfragen oder eine gemeinsame Begehung der Örtlichkeit gerne zur Verfügung.
Kosten der Anmietung
Die Kosten der Benutzung werden je nach Nutzerkreis in drei Kategorien gestaffelt:
Kategorie I: Kommerzielle Nutzungen;
Kategorie II: Kommerzielle Nutzungen durch örtliche Gewerbetreibende und Werbegemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Rundfunk- und Fernsehanstalten;
Kategorie III: Städtische Veranstaltungen, Schulveranstaltungen, Veranstaltungen der freien Wohlfahrtsverbände, der örtlichen Vereine, der örtlichen politischen Parteien und von Privatpersonen.
Die Kosten betragen in den einzelnen Kategorien:
Nutzungszeiten | Kategorie I | Kategorie II | Kategorie III |
---|---|---|---|
08:00 bis 18:00 Uhr (10 Stunden | 256,00 Euro | 128,00 Euro | 64,00 Euro |
Halbtagessatz (5 Stunden) | 160,00 Euro | 80,00 Euro | 48,00 Euro |
08:00 bis maximal 22:00 Uhr (14 Stunden bzw. 4 Stunden nach 18:00 Uhr) | 384,00 Euro | 192,00 Euro | 96,00 Euro |
Versorgung mit Wasser und Elektrizität
Auf Wunsch kann für Veranstaltungen ein Zugang zur Trinkwasser- und / oder Stromversorgung zur Verfügung gestellt werden.
Für die Stromversorgung stehen Anschlüsse für Starkstrom sowie eine Unterverteilung für haushaltsübliche SchuKo-Stecker zur Verfügung. Die Bereitstellung und der Verbrauch von Strom werden pauschal mit 50,00 Euro abgerechnet.
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt derzeit von Anschlüssen vor den Gebäuden Bavierstraße 5 und 6. Zum Anschluss wird ein Hausanschlussstandrohr der Stadtwerke Erkrath benötigt, welches dort kostenfrei entliehen werden kann. Geeignete Schläuche und Leitungen müssen selbstmitgebracht werden. Die Bereitstellung und der Verbrauch von Wasser sind kostenlos.
Nutzung von Tongeräten
Beim Feiern wird es oft etwas lauter und auch etwas später. Das Landesimmissionsschutzgesetz NRW sieht vor, dass Tongeräten nur in einer Lautstärke benutzt werden dürfen, die unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt. Auch die Nachtruhe ist durch dieses Gesetz in der Zeit zwischen 22:00 Uhr am Abend und 06:00 Uhr morgens grundsätzlich besonders geschützt.
Die Ordnungsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmeerlaubnisse von den vorgenannten Vorschriften erteilen. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, Veranstalter und Gäste berücksichtigt und möglichst für alle Seiten eine akzeptable Lösung gefunden werden.
Informationen über die Erteilung der genannten Ausnahmeerlaubnisse gibt es unter „Interne Links“.
Ausschank alkoholischer Getränke
Sollen bei einer einmaligen oder vorübergehenden Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, bedarf dies einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz. Nähere Informationen über die Beantragung, die Anforderungen und die Kosten gibt es unter „Interne Links“.
Nutzung von Flächen über die Markthalle hinaus
Die Markthalle selbst hat eine Grundfläche von circa 550 Quadratmetern (22 Meter x 25 Meter). Werden für Veranstaltungen weitere Flächen außerhalb der Überdachung benötigt, muss in der Regel auf öffentliche Verkehrsflächen zurückgegriffen werden. Dazu ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, welche unter anderem auch die Belange des Brandschutzes berücksichtigt. Nähere Informationen darüber finden gibt es unter „Interne Links“.
Weitere allgemeine Informationen
Freitags findet regelmäßig der Wochenmarkt im Bereich der Markthalle und des Bavierplatzes statt. Eine Verlegung des Marktes für die Veranstaltungen Dritter ist nicht möglich. Die Halle kann daher an Freitagen frühestens ab 14:00 Uhr genutzt werden. Eine Veranstaltung an Donnerstagen ist so frühzeitig zu beenden und zurückzubauen, dass der Markt am darauffolgenden Freitagmorgen pünktlich und ungestört eröffnen kann.
Die Stadt Erkrath kann an der Markthalle keine Toiletten zur Verfügung stellen. Sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, sind Toiletten jedoch gesetzlich gefordert und müssen daher durch die Veranstalter besorgt werden. Dabei ist zu beachten, dass gemäß einem städtischen Ratsbeschluss in diesem Falle auch nutzbare Toiletten für schwerbehinderte Menschen anzubieten sind. Soll eine Einleitung von Schmutzwasser in das städtische Kanalnetz erfolgen, bedarf dies vorheriger Abstimmung.
Die Verkehrssicherheit darf durch Veranstaltungen nicht gefährdet werden. Insbesondere Stolpergefahren sind zu vermeiden. Dazu sind Kabel und Leitungen mit Kabelmatten oder ähnlichen Hilfsmitteln abzudecken.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.