Elternbeiträge für Kindertagespflegeplätze
Allgemeine Informationen
Für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflegestelle ist ein Elternbeitrag an die Stadt Erkrath zu zahlen. Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig von der Höhe Ihres Bruttoeinkommens und der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden. Kosten für die Ernährung des Kindes (Essensgeld) müssen von den Eltern direkt an die Kindertagespflegeperson entrichtet werden und sind nicht Bestandteil der Elternbeiträge. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Elternbeitragssatzung und den Fragen und Antworten unterhalb.
Ohne Angaben zur Höhe des Einkommens bzw. ohne die erforderlichen Nachweise muss der höchste Elternbeitrag gezahlt werden.
Sie finden die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen mit der Beitragstabelle sowie das Formular für die Einkommenserklärung unter „Dokumente“.
Weitere Informationen erhalten Sie unter „Häufige Fragen“.
Zusatzliche Informationen
Zahlungshinweise
Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu müssen Sie lediglich der Stadt Erkrath einmalig ein SEPA-Mandat erteilen. Somit ersparen Sie sich die Überweisung und bei regelmäßigen Zahlungen die Einrichtung eines Dauerauftrages.
Haben Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt, denken Sie bitte bei einem Wechsel Ihres Kontos auch daran, uns diese Änderung mitzuteilen. Dazu können Sie selbstverständlich auch die Ihnen von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Vordrucke nutzen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung „Zahlungsverkehr“.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.