Vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Die Vergnügungssteuer besteuert in Erkrath im Wesentlichen Spielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie sexuelle Dienstleistungen.
Der aktuellen Steuersätze betragen exemplarisch:
- Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 5,5 vom Hundert vom Spielumsatz
- Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit:
- In Spielhallen: 70,00 Euro
- In Gaststätten: 30,00 Euro
Zusatzliche Informationen
Zahlungshinweise
Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu müssen Sie lediglich der Stadt Erkrath einmalig ein SEPA-Mandat erteilen. Somit ersparen Sie sich die Überweisung und bei regelmäßigen Zahlungen die Einrichtung eines Dauerauftrages.
Haben Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt, denken Sie bitte bei einem Wechsel Ihres Kontos auch daran, uns diese Änderung mitzuteilen. Dazu können Sie selbstverständlich auch die Ihnen von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Vordrucke nutzen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung „Zahlungsverkehr“.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.