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Anmeldung des Gartenwasserzählers

Nach der Anmeldung eines Gartenwasserzählers kann das im Garten verbrauchte Trinkwasser von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.

Allgemeine Informationen

Die Schmutzwassergebühren werden standardmäßig für das gesamte Leitungswasser (Frischwasserbezug) erhoben, das vom normalen Hauswasserzähler erfasst wird. Wenn Sie Leitungswasser zur Gartenbewässerung oder zum Rasensprengen nutzen, versickert es jedoch im Boden statt als Schmutzwasser in die Kanalisation zu fließen. Mit einem Gartenwasserzähler kann dieses Wasser gemessen und auf Antrag von der gesamten gelieferten Wassermenge, die die Grundlage der Schmutzwassergebühren darstellt, als sogenannte Wasserschwundmenge abgezogen werden.

Dafür ist ein gesonderter Wasserzähler nötig, der von einem Fachbetrieb eingebaut werden muss. Sobald Ihr Gartenwasserzähler eingebaut und funktionsfähig ist, können Sie diesen anmelden, um jährlich die Wasserschwundmengen geltend zu machen.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zu Einbau und Anmeldung eines Gartenwasserzählers entnehmen.

Voraussetzungen

  • Ein Gartenwasserzähler ist bereits montiert.

  • Die Installation erfolgte durch einen Fachbetrieb.

  • Der Zähler ist geeicht und ist alle sechs Jahre auf eigene Kosten zu eichen bzw. auszutauschen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungskopie oder Einbaubescheinigung des Fachbetriebes
  • Ein Foto des eingebauten Wasserzählers mit Umgebung
  • Ein Foto der Umgebung des Außenwasserhahns

Kosten

Die Anmeldung eines Gartenwasserzählers ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Der Gartenwasserzähler muss von einem Fachbetrieb in die Wasserleitung eingebaut und verplombt werden. Sollte der Einbau eines Zählers im Haus in der Wasserleitung nicht möglich sein (z.B. durch Unterputzlage) melden Sie sich gerne beim Abwasserbetrieb.

Die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer ist selbst für Einbau, Betrieb und Eichung des Zählers verantwortlich. 

Die Anmeldung Ihres Gartenwasserzählers können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich per Post einreichen. Nach Einreichung der Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Falls Dokumente fehlen oder die Installation des Gartenwasserzählers nicht nach unseren Voraussetzungen erfolgt ist, werden Sie benachrichtigt.

Der Zählerstand muss jährlich bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres an den Abwasserbetrieb übermittelt werden, sonst kann bei der Erstellung des Bescheids des laufenden Veranlagungsjahres kein Abzug berücksichtigt werden. Den Link zur entsprechenden Dienstleistung finden Sie unter „Interne Links“.

Bearbeitungsdauer

Sofern der Antrag vollständig und korrekt eingereicht ist, liegt die Bearbeitungsdauer bei etwa vier Wochen.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Erkrath.

Online-Services

Diese Dienstleistung können Sie online beantragen:

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Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.