Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen
Allgemeine Informationen
Verkehrsberuhigte Bereiche werden von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und eingerichtet.
Ein Antrag für eine Neueinrichtung eines solchen Bereichs kann formlos, schriftlich an die „Ansprechperson“ gerichtet werden.
Die Regelungen, die innerhalb dieser Bereiche gelten, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter „Dokumente“.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.