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Ahndung von Pflichtverletzungen bei der Hundehaltung

Allgemeine Informationen

Hunde sind für viele Menschen treue Freunde und Familienmitglieder. Jedoch können bei unsachgemäßer Hundehaltung und -führung auch Störungen und Gefahren von Hunden ausgehen. Damit es nicht so weit kommt, ist Rücksicht zu nehmen und das Folgende zu beachten:

Leinenpflicht

Alle Hunde sind zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine zu führen:

  • in Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen, insbesondere in den Fußgängerzonen Bahnstraße, Hochdahler Markt, Hochdahl-Arkaden, dem Sandheider Markt und dem Neuenhausplatz,
  • in öffentlich zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und auf Friedhöfen,
  • im Naturschutzgebiet Neandertal.

Für große Hunde, also Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm, gilt zudem:

  • Grundsätzliche Leinenpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des Landeshundegesetzes gilt darüber hinaus:

  • Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb eines befriedeten Besitztums (etwa einer Wohnung) sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und den Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern.
  • Auf Antrag können unter Vorlage entsprechender Nachweise Befreiungen von Leinen- und Maulkorbpflicht bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rasse erteilt werden. Die Bestimmungen für große Hunde sind jedoch auch im Falle der Erteilung von Befreiungen weiterhin zu beachten.

Mitführverbote

Hunde dürfen auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Bolzplätzen nicht mitgeführt werden.

Sauberkeit

Von Hunden ausgehende Verunreinigungen, insbesondere durch Hundekot, sind umgehend zu beseitigen.

Lärm

Gemäß § 12 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW sind Tiere so zu halten, dass niemand durch die von diesen ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird. Besonders streng ist dabei die Nachtruhe in der Zeit zwischen 22:00 Uhr am Abend und 06:00 Uhr in der Früh geschützt.

Darüber hinaus sind privatrechtliche Regelungen zu beachten, etwa in Hausordnungen.

Bei erheblichen und andauernden Störungen können Sie sich an den Fachbereich Einwohner · Ordnung wenden. Es empfiehlt sich dazu, ein Lärmprotokoll zu führen und die Störungen damit zu dokumentieren. Auch können Lärmprobleme zivilrechtlich angegangen werden. Die zuständigen Schiedspersonen können ebenfalls behilflich sein.

Beißvorfälle

Von Hunden dürfen keine Gefahren für Menschen sowie andere Hunde und Tiere ausgehen. Kommt es zu einem Beißvorfall oder einer anderen bedrohlichen Situation, etwa durch heftiges Anspringen eines Hundes, sollten Sie sich den Fachbereich Einwohner · Ordnung wenden und den Vorfall mitteilen.

Ordnungswidrigkeiten

Verstöße gegen die oben genannten Pflichten können als Ordnungswidrigkeit sowohl mit einer Verwarnung als auch mit einem Bußgeld geahndet werden.

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.