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Antrag auf Befahrung der Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten

Allgemeine Informationen

Zum Befahren der Erkrather Fußgängerzonen (Hochdahler Markt, Bahnstraße / Bavierstraße) außerhalb der festgesetzten Ladezeiten kann eine Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann keine rechtzeitige Bearbeitung garantiert werden.

Für die Genehmigung wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich nach der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ richtet. Die Mindestgebühr liegt bei 10,20 Euro, die Maximalgebühr bei 767,00 Euro. Die tatsächliche Gebühr richtet sich nach Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Vorteil, der mit der Genehmigung erzielt werden kann. Für eine Tagesgebühr wird in aller Regel eine Gebühr in Höhe von 43,00 Euro erhoben.

Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Mieterinnen und Mieter von Stellplätzen können Dauergenehmigungen für den Zeitraum von drei Jahren ausgestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Dienstleistung „Dauergenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone Bahnstraße“.

Ladezeiten der Fußgängerzonen

Die Ladezeiten der jeweiligen Fußgängerzonen lauten:

Bahnstraße / Bavierstraße:

Montag bis Freitag
06:00 bis 10:00 Uhr und
18:00 bis 20:00 Uhr

Samstag
06:00 bis 10:00 Uhr

Hochdahler Markt:

Montag bis Samstag
06:00 bis 10:00 Uhr und
13:30 bis 15:00 Uhr und
18:00 bis 20:00 Uhr


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.