Wertstoffhof der Firma Schönmakers GmbH
Hochdahler Straße 153
40699 Erkrath
02104 33331
Wertstoffhof
Die Firma Schönmackers betreibt den Wertstoffhof an der Hochdahler Straße 153, 40699 Erkrath (Telefon 02104 33331).
Der Wertstoffhof nimmt im Auftrag der Stadt Erkrath von Erkrather Privathaushalten (bitte Personalausweis bereithalten) folgende Abfälle zur Verwertung kostenlos an:
- Garten- und Grünabfälle aus privaten Gärten wie Rasenschnitt, Laub, Gehölzschnitt und Stammholz bis zu 10 Zentimeter Durchmesser
- Sperrgut wie Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände
- Elektrogeräte
- Metallschrott
- Papier, Pappen und Kartonagen
- Behälterglas
- Verkaufsverpackungen in gelben Säcken
Weitere Informationen können Sie auch dem Menüpunkt „Wertstoffhof“ entnehmen.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:15 Uhr und
13:00 bis 17:00 Uhr
Samstag
08:00 bis 13:00 Uhr
Kostenpflichtige Wertstoffe
Kostenpflichtig und mit einem Mindestentgelt von 10,00 Euro je Anlieferung werden folgende Abfälle zur Verwertung angenommen:
- Stammholz mit größerem Durchmesser als 10 Zentimeter sowie Baumstubben
(0,17 Euro pro Kilogramm) - Gewerbliche Grün- und Schnittabfälle (0,11 Euro pro Kilogram)
- Bauschutt rein mineralisch, wie zum Beispiel Beton oder Ziegel (0,05 Euro pro Kilogramm)
- Baumischabfall, wie zum Beispiel Rigips, Ytongsteine, mit Holz oder Glas verunreinigter Bauschutt (0,24 Euro pro Kilogramm)
- sonstige Renovierungsabfälle, wie zum Beispiel Tapeten, Laminat oder Styroporplatten
(0,24 Euro pro Kilogramm) - Holz der Klasse A1, wie zum Beispiel unbehandeltes Bauholz und Paletten
(0,08 Euro pro Kilogramm) - Holz der Klassen A2 und A3, wie zum Beispiel Paneelen, Bau- und Abbruchholz
(0,12 Euro pro Kilogramm) - Reifen von Personenkraftwagen (mit Felge 9,00 Euro pro Stück, ohne Felge 3,00 Euro pro Stück)
Benutzungsordnung Wertstoffhof
Die Benutzungsordnung gilt für den Wertstoffhof in Erkrath, der durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG betreut wird.
Auf dem Wertstoffhof in Erkrath gelten für die Anlieferung nachfolgende, kurz zusammengefasste und damit nur auszugsweise dargestellte Regelungen. Die vollständige Fassung können Sie unter „Dokumente“ einsehen.
- Alle Anliefernden haben sich zuerst im Büro zu melden. Den Anweisungen des oder der zuständigen Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, die angelieferten Abfälle und Wertstoffe auf Annahmezulässigkeit und ordnungsgemäße Sortierung zu überprüfen.
- Nicht angenommen werden Schadstoffe und nicht definierbare Abfälle oder Restmüll.
- Die angelieferten Wertstoffe und Gegenstände sind von den Anliefernden nach Anweisungen des Aufsichtspersonals in die entsprechenden Behälter zu verbringen.
- Das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Erkrather Bürgerinnen und Bürger können gegen Vorlage des Personalausweises kostenfrei bestimmte Wertstoffe (siehe oben unter „Wertstoffhof - Kurzinformation“) aus dem eigenen Haushalt oder vom eigenen Grundstück in haushaltsüblichen Mengen abliefern.
- Erkrather Gewerbebetriebe und Geschäfte müssen sich vor Besuch des Wertstoffhofes von der Abfallberatung der Stadt Erkrath per Schreiben die Anlieferung bescheinigen lassen.
- Für alle anderen Anliefernden gilt die Preisliste gemäß des Aushangs des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG.
- Diese Benutzungsordnung ist im Einverständnis mit der Stadt Erkrath festgelegt worden.