Jugendfischereischein
Jugendliche von 10 bis 16 Jahren können ohne Prüfungsnachweis einen Jugendfischereischein beantragen. Sie dürfen allerdings nur gemeinsam mit einem Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, fischen gehen.
Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefüllter Antrag,
- ein aktuelles Lichtbild.
Gebühren und weitere Möglichkeiten
Die Ausstellung eines Jugendfischereischeines kostet 8,00 Euro.
Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Fischereiprüfung beim Kreis Mettmann abgelegt werden. Nach der Prüfung wird auf Antrag ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein ausgestellt, der zum alleinigen Fischen berechtigt.