Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Die Beglaubigung ist zulässig, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird oder zur Vorlage bei einer privaten Stelle, wenn dies aufgrund einer deutschen Rechtsvorschrift verlangt wird.
Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro und vollziehen die Unterschrift direkt im Bürgerbüro. Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens kostet 2,50 Euro.