Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien
Im Bürgerbüro kann die Fotokopie eines Schriftstücks einer Behörde (zum Beispiel Schulzeugnis, Diplom Fachhochschule, Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer) beglaubigt werden, sofern dieses bei einer anderen Behörde oder einer privaten Stelle vorgelegt werden soll.
Die Beglaubigung der Fotokopie eines nicht-behördlichen Schriftstückes (zum Beispiel Arbeitszeugnis privater Arbeitgeber, Handyvertrag, Kaufvertrag) ist nur zulässig, wenn die Kopie des Schriftstücks zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann lediglich die Kopie einer amtlichen Übersetzung beglaubigt werden. Die Übersetzung muss durch staatlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer gefertigt worden sein.
Zur Beglaubigung einer Fotokopie kommen Sie bitte mit dem Original sowie der Fotokopie in das Bürgerbüro. Die Beglaubigung einer Fotokopie kostet 4,20 Euro. Die Beglaubigung von Kopien für Rentenzwecke erfolgt gebührenfrei.