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Anmeldung und Abmeldung

An- und Abmeldungen von Hunden können online im Serviceportal oder persönlich oder schriftlich etwa per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Abgaben · Forderungen vorgenommen werden. Das Anmeldeformular ist unter „Dokumente“ hinterlegt oder Sie nutzen das Online-Formular. Schriftliche An- und Abmeldungen nehmen auch die Bürgerbüros entgegen und leiten diese an die Abteilung Abgaben · Forderungen weiter. Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugeschickt. 

Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Erkrath zurückzugeben. Für nicht eingereichte Steuermarken wird eine Gebühr von 7,50 Euro erhoben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person, sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Im Falle der schmerzlosen Tötung des Hundes ist der Abmeldung eine Kopie der tierärztlichen Bescheinigung beizufügen. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

Hinweis: Das Halten eines nicht versteuerten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Sofern Ihr Hund ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter groß wird und / oder ausgewachsen mindestens 20 Kilogramm wiegt muss er beim Fachbereich Einwohner · Ordnung angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn er diese Größe bzw. dieses Gewicht noch nicht erreicht hat. Hier geht es zur Anmeldung von großen Hunden.