Auskunft über Einkünfte und Nebeneinkünfte
Das Bruttogehalt des Bürgermeisters richtet sich nach § 2 der Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach die Vergütung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde einzugruppieren ist. Bei einer Gemeinde von 40.001 bis 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (wie beispielsweise Erkrath) werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach Besoldungsgruppe B 6 bezahlt.
Das Bruttogesamtgehalt von Bürgermeister Christoph Schultz beträgt seit 01.02.2025 monatlich 11.935,77 Euro zuzüglich Familienzuschlag und der steuerfreien Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.105,16 Euro. Abgezogen wird hiervon im Einvernehmen mit dem Haupt- und Finanzausschuss des Rates ein Betrag von 25,00 Euro monatlich für die private Mitbenutzung des dienstlichen Mobiltelefons.
Als Mitglied des Verwaltungsrates der Rheinischen Versorgungskassen hat Bürgermeister Christoph Schultz im Jahr 2024 211,20 Euro erhalten. Für die Mitwirkung bei den Stadtwerken Erkrath GmbH und der Neander Energie GmbH erhält Bürgermeister Christoph Schultz Sitzungsgelder, die in voller Höhe an die Stadt Erkrath abgeführt werden.
Die übrigen Mandate werden rein ehrenamtlich ohne Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder Ähnlichem wahrgenommen.