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Steuerbefreiung

Auf Antrag wird den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Erkrath, die einen Hund vom Tierschutzverein Erkrath e.V. übernehmen für zwei Jahre Steuerbefreiung gewährt. Auch für Hunde, die nachweislich aus einem in Deutschland ansässigen Tierheim übernommen werden (siehe Satzung unter „Dokumente“), wird eine Steuerbefreiung von zwei Jahren gewährt.