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Umzug planen

Bei der Planung eines Umzugs sollten Sie rechtzeitig auch an Abfall denken. Beim Auszug aus der alten oder beim Einzug in die neue Wohnung ist oft jede Menge Müll zu entsorgen. Alte Möbel, nicht mehr benötigter Hausrat, Renovierungsabfälle, Kartons und Verpackungen fallen an und sind zu beseitigen. Eine rechtzeitige Planung hilft damit fertig zu werden.

Checkliste

Das Ab- oder Anmelden der Restmülltonne ist eine Aufgabe für die Grundstückseigentümerin oder -eigentümer. Als Mieterin oder Mieter benachrichtigen Sie also entsprechend die vermietende Person. Sind Sie selbst Grundstückseigentümerin oder -eigentümer, wenden Sie sich an die Abteilung Abgaben · Forderungen.

Fällt mehr Restmüll an, als in die Restmülltonne passt, können graue Restmüllsäcke erworben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt  „Abfallbehälter“.

Abfall vermeiden, Gegenstände verkaufen oder verschenken

Sie wissen schon welche Möbelstücke nicht mehr benötigt werden und was sonst noch aus dem Haushalt zu entsorgen ist? Gegenstände, die eigentlich zum Wegwerfen zu schade sind? 

Schauen Sie mal unter dem Menüpunkt „Abfall vermeiden“. Kleinanzeigen, Internetbörsen und Flohmärkte sind außerdem gute Gelegenheiten, Dinge zu verkaufen oder zu verschenken. Dort können Sie zudem benötigte Sachen preiswert zu erhalten.

Sperrgutanmeldung

Für die Anmeldung von Sperrgut zur Abholung verwenden Sie bitte das Online-Formular der AWISTA Logistik GmbH.

Wertstoffhof

Die Firma Schönmackers betreibt den Wertstoffhof an der Hochdahler Straße 153, 40699 Erkrath (Telefon 02104 33331).

Der Wertstoffhof nimmt im Auftrag der Stadt Erkrath von Erkrather Privathaushalten (bitte Personalausweis bereithalten) folgende Abfälle zur Verwertung kostenlos an:

  • Garten- und Grünabfälle aus privaten Gärten wie Rasenschnitt, Laub, Gehölzschnitt und Stammholz bis zu 10 Zentimeter Durchmesser
  • Sperrgut wie Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände
  • Elektrogeräte
  • Metallschrott
  • Papier, Pappen und Kartonagen
  • Behälterglas
  • Verkaufsverpackungen in gelben Säcken

Weitere Informationen können Sie auch dem Menüpunkt „Wertstoffhof“ entnehmen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:15 Uhr und
13:00 bis 17:00 Uhr

Samstag
08:00 bis 13:00 Uhr

Kostenpflichtige Wertstoffe

Kostenpflichtig und mit einem Mindestentgelt von 10,00 Euro je Anlieferung werden folgende Abfälle zur Verwertung angenommen:

  • Stammholz mit größerem Durchmesser als 10 Zentimeter sowie Baumstubben
    (0,17 Euro pro Kilogramm)
  • Gewerbliche Grün- und Schnittabfälle (0,11 Euro pro Kilogram)
  • Bauschutt rein mineralisch, wie zum Beispiel Beton oder Ziegel (0,05 Euro pro Kilogramm)
  • Baumischabfall, wie zum Beispiel Rigips, Ytongsteine, mit Holz oder Glas verunreinigter Bauschutt (0,24 Euro pro Kilogramm)
  • sonstige Renovierungsabfälle, wie zum Beispiel Tapeten, Laminat oder Styroporplatten
    (0,24 Euro pro Kilogramm)
  • Holz der Klasse A1, wie zum Beispiel unbehandeltes Bauholz und Paletten
    (0,08 Euro pro Kilogramm)
  • Holz der Klassen A2 und A3, wie zum Beispiel Paneelen, Bau- und Abbruchholz
    (0,12 Euro pro Kilogramm)
  • Reifen von Personenkraftwagen (mit Felge 9,00 Euro pro Stück, ohne Felge 3,00 Euro pro Stück)

Benutzungsordnung Wertstoffhof

Die Benutzungsordnung gilt für den Wertstoffhof in Erkrath, der durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG betreut wird.

Auf dem Wertstoffhof in Erkrath gelten für die Anlieferung nachfolgende, kurz zusammengefasste und damit nur auszugsweise dargestellte Regelungen. Die vollständige Fassung können Sie unter „Dokumente“ einsehen.

  1. Alle Anliefernden haben sich zuerst im Büro zu melden. Den Anweisungen des oder der zuständigen Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, die angelieferten Abfälle und Wertstoffe auf Annahmezulässigkeit und ordnungsgemäße Sortierung zu überprüfen.
  2. Nicht angenommen werden Schadstoffe und nicht definierbare Abfälle oder Restmüll.
  3. Die angelieferten Wertstoffe und Gegenstände sind von den Anliefernden nach Anweisungen des Aufsichtspersonals in die entsprechenden Behälter zu verbringen.
  4. Das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Erkrather Bürgerinnen und Bürger können gegen Vorlage des Personalausweises kostenfrei bestimmte Wertstoffe (siehe oben unter „Wertstoffhof - Kurzinformation“) aus dem eigenen Haushalt oder vom eigenen Grundstück in haushaltsüblichen Mengen abliefern.
  6. Erkrather Gewerbebetriebe und Geschäfte müssen sich vor Besuch des Wertstoffhofes von der Abfallberatung der Stadt Erkrath per Schreiben die Anlieferung bescheinigen lassen.
  7. Für alle anderen Anliefernden gilt die Preisliste gemäß des Aushangs des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG.
  8. Diese Benutzungsordnung ist im Einverständnis mit der Stadt Erkrath festgelegt worden.

Schadstoffe und Gifte

Schadstoffe sind Substanzen oder Gegenstände deren Inhaltsstoffe Leben und Gesundheit gefährden und Boden-Wasser-Luft schädigen können. Gekennzeichnet sind Schadstoffe mit einem Gefahrensymbol auf der Verpackung.

Schadstoffe und Gifte dürfen nicht in die Restmülltonne. Sie werden in besonderen Anlagen entsorgt. Schadstoffe und schadstoffhaltige Produkte aus Erkrather Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen können kostenfrei am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Schadstoffe sind zum Beispiel Biozide, Chemikalien, flüssige Farben, Lacke, Laugen, Lösungsmittel, Pestizide, quecksilberhaltige Produkte, Säuren.  Auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören aufgrund ihres Quecksilbergehaltes zu den Schadstoffen.

Besonderheiten:

  • Die Schadstoffe Altöl (Mineralöl) und Batterien / Akkus nimmt die jeweilige Verkaufsstelle zurück.
  • Altmedikamente dürfen in den Restmüll. Sie dürfen dabei nicht in die Hände Unbefugter oder Kinder gelangen können.
  • Eingetrocknete Wandfarbreste dürfen in den Restmüll und die leeren, trockenen und offenen Wandfarbeimer gehören als Verpackung in die „gelbe“ Tonne.
  • Batterien und Akkus nimmt der Handel zurück.

Hinweis: Der Wertstoffhof darf Schadstoffe, Leuchtstoffröhren und auch Wandfarbe nicht annehmen.

Standzeiten und -orte des Schadstoffmobils

Das Schadstoffmobil steht jede Woche dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einem der drei Stadtteile.

  • Alt-Erkrath
    • Standort: Parkplatz (Kirmesplatz) an der Gerberstraße
    • Termine 2024: 16.01., 06.02., 27.02., 19.03., 09.04., 30.04., 21.05., 11.06., 02.07., 23.07., 13.08., 03.09., 24.09., 15.10., 05.11., 26.11., 17.12.                                
  • Hochdahl
    • Standort: auf dem Verdunplatz an der Karschhauser Straße / unterer Teil des Hochdahler Marktes
    • Termine 2024: 23.01., 13.02., 05.03., 26.03., 16.04., 07.05., 28.05., 18.06., 09.07., 30.07., 20.08., 10.09., 01.10., 22.10., 12.11., 03.12.  
  • Unterfeldhaus
    • Standort: der Parkstreifen am Millrather Weg gegenüber der Straßeneinmündung Am Gatherfeld (Neuenhausplatz)
    • Termine 2024: 09.01., 30.01., 20.02., 12.03., 02.04., 23.04., 14.05., 04.06., 25.06., 16.07., 06.08., 27.08., 17.09., 08.10., 29.10., 19.11., 10.12.