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Steuerermäßigung

Steuerermäßigung kann auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage des gültigen Bewilligungsbescheides für die Empfängerin oder den Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden. Die Ermäßigung erfolgt nur für einen Hund.

Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II; Bürgergeldempfängerin oder -empfänger) ist keine Ermäßigung vorgesehen.