Voraussetzungen
Notwendig werden Schülerfahrkosten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Primarstufe über zwei Kilometer Schulweglänge
Klassen fünf bis zehn über 3,5 Kilometer Schulweglänge
Oberstufe (Klassen elf und zwölf) über fünf Kilometer Schulweglänge
Gemessen wird der jeweilige Fußweg von der Haustür des Wohngebäudes des Kindes bis zum nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks der nächstgelegenen Schule einer Schulform.