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Voraussetzungen

Notwendig werden Schülerfahrkosten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Primarstufe über zwei Kilometer Schulweglänge

Klassen fünf bis zehn über 3,5 Kilometer Schulweglänge

Oberstufe (Klassen elf und zwölf) über fünf Kilometer Schulweglänge

Gemessen wird der jeweilige Fußweg von der Haustür des Wohngebäudes des Kindes bis zum nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks der nächstgelegenen Schule einer Schulform.

Autor: Sabine Fischer