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Projektvorgehen in fünf Phasen

Die einzelnen Arbeitsschwerpunkte der fünf Phasen können dabei wie folgt beschrieben werden. Beigefügt sind die jeweiligen Dokumente, die in den einzelnen Arbeitsschritten erstellt und eingereicht wurden:

Phase 1: In der Projektinitiierungsphase wird durch erste Abstimmungsgespräche zwischen der Stadtverwaltung und PwC die Datenerhebung vorbereitet. Hierfür erstellt die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft eine Auflistung der für die Arbeiten am Haushaltsoptimierungskonzepts erforderlichen Unterlagen und knüpft eigene Datenquellen für weitere statistische Daten an.

Zugehörige Dokumente:


Phase 2:
Im Rahmen der Datenerhebung stellt die Stadtverwaltung alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. PwC steuert darüber hinaus weitere statistische Daten bei. Nach erster Sichtung der Daten werden diese in einer Datenbank zusammengefasst. Aufbauend hierauf stellt PwC die Ausgangslage der Stadt Erkrath dar und erstellt eine Prognose der Ertragsentwicklung.

Zugehörige Dokumente:


Phase 3:
Im Zuge der Datenanalyse nimmt PwC eine Analyse des Haushaltes der Stadt Erkrath vor. Darüber hinaus werden finanzstatistische Daten vergleichbarer Städte untersucht, um hieraus weitere Hinweise abzuleiten. In einigen Bereichen werden Schwerpunktbetrachtungen vorgenommen, beispielsweise im Bereich der städtischen Immobilien. Im Kontext der Datenanalyse wird PwC ebenfalls Interviews sowie Workshops mit einzelnen Verantwortlichen durchführen, um deren Fachexpertise in die Arbeiten einfließen zu lassen.

Zugehörige Dokumente:


Phase 4:
Die gesammelten Erkenntnisse, Maßnahmen und Vorschläge werden von PwC zusammentragen und als Zwischenstand zusammengefasst. Die Zwischenergebnisse werden anschließend mit den Verantwortlichen besprochen und ein etwaiger Anpassungsbedarf abgestimmt.

Zugehörige Dokumente:


Phase 5:
 Der Ergebnisbericht von PwC wurde am 08.12.22 dem HFA vorgelegt. Die als Verwaltungsmaßnahmen eingestuften Vorschläge werden hierbei direkt verwaltungsintern bearbeitet und umgesetzt. Prüfauftrage werden zunächst konkretisiert und für die ggf. notwendige Beschlussfassung aufbereitet. Ebenso die als Politikmaßnahmen bezeichneten Vorschläge und die von PwC vorgeschlagenen Maßnahmen werden aufbereitet und dem HFA zur Entscheidung vorgelegt.