Verfahrensablauf
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Erkrath (Postfachanschrift: Postfach 11 54, 40671 Erkrath Hausanschrift: Bahnstraße 16, 40699 Erkrath) einzulegen.
Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die Mail-Adresse lautet: poststelle@erkrath.de.
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@erkrath.de-mail.de.
Der Widerspruch kann auch mit einem elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karten-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes durch direkte Eingabe in das elektronische Formular in dieser Dienstleistung eingelegt werden. Der Nachweis erfolgt seit 01.07.2024 über die Bund.ID.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Die zuständige Organisationseinheit prüft Ihren Widerspruch und die eigene Entscheidung, die zu dem Bescheid geführt hat. Anschließend erlässt sie einen Widerspruchsbescheid, mit dem Ihnen die endgültige Entscheidung mitgeteilt wird.