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Widerspruch gegen Bescheide der Stadt Erkrath

Sofern gesetzlich ein Widerspruchsverfahren vorgeschrieben ist, kann gegen Bescheide der Stadt Erkrath innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Ob gegen einen Bescheid Widerspruch oder Klage erhoben werden kann, entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des entsprechenden Bescheides.

Es entstehen für Sie keine Kosten.