Abruf der bewilligten Fördermittel zur Dach- und Fassadenbegrünung
Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie den Bewilligungsbescheid unter Angabe der Fördersumme. Im Anschluss muss die Maßnahme innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung fertiggestellt werden. Zum Abruf der bewilligten Fördermittel ist das „Formular zum Abruf der bewilligten Fördermittel zur Dach- und Fassadenbegrünung“ einzureichen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt daraufhin nach Prüfung der Unterlagen. Das Formular finden Sie unter „Dokumente“ oder hier als Online-Antrag.