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Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Ende der Fußgängerzone an der Schlüterstraße), Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) gemeldet,
  • Ihnen steht kein privater Stellplatz außerhalb des öffentlichen Straßenraumes zur Verfügung und
  • das Fahrzeug, für das Sie die Genehmigung beantragen, ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.