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Benutzungsordnung Wertstoffhof

Die Benutzungsordnung gilt für den Wertstoffhof in Erkrath, der durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG betreut wird.

Auf dem Wertstoffhof in Erkrath gelten für die Anlieferung nachfolgende, kurz zusammengefasste und damit nur auszugsweise dargestellte Regelungen. Die vollständige Fassung können Sie unter „Dokumente“ einsehen.

  1. Alle Anliefernden haben sich zuerst im Büro zu melden. Den Anweisungen des oder der zuständigen Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, die angelieferten Abfälle und Wertstoffe auf Annahmezulässigkeit und ordnungsgemäße Sortierung zu überprüfen.
  2. Nicht angenommen werden Schadstoffe und nicht definierbare Abfälle oder Restmüll.
  3. Die angelieferten Wertstoffe und Gegenstände sind von den Anliefernden nach Anweisungen des Aufsichtspersonals in die entsprechenden Behälter zu verbringen.
  4. Das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Erkrather Bürgerinnen und Bürger können gegen Vorlage des Personalausweises kostenfrei bestimmte Wertstoffe (siehe oben unter „Wertstoffhof - Kurzinformation“) aus dem eigenen Haushalt oder vom eigenen Grundstück in haushaltsüblichen Mengen abliefern.
  6. Erkrather Gewerbebetriebe und Geschäfte müssen sich vor Besuch des Wertstoffhofes von der Abfallberatung der Stadt Erkrath per Schreiben die Anlieferung bescheinigen lassen.
  7. Für alle anderen Anliefernden gilt die Preisliste gemäß des Aushangs des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG.
  8. Diese Benutzungsordnung ist im Einverständnis mit der Stadt Erkrath festgelegt worden.