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Beginn und Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.