Schulanmeldung zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Erkrath
Alle Kinder und Jugendlichen, die zum Beginn des Schuljahres zwischen 6 (Stichtag: 30.09.) und 17 Jahre alt sind sowie ihren Wohnsitz in Erkrath haben und über eine Meldebescheinigung der Stadt Erkrath verfügen, sind schulpflichtig.
Eltern bzw. Sorgeberechtigte von Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren wenden sich bitte direkt an eine Grundschule in Erkrath. Die dort vorhandenen Schulplatzkapazitäten entscheiden über die Aufnahme des Kindes.
Grundsätzlich besuchen alle Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 15,5 Jahren eine weiterführende Schule (z.B. Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) in Erkrath. Jugendliche ab 15,5 Jahren sind für den Besuch einer Berufsschule im Kreis Mettmann vorgesehen und können dort ihren Schulabschluss absolvieren. Eine eigenständige Anmeldung an einer weiterführenden Schule (Sekundarstufen I und II) ist jedoch nicht möglich.
Zugewanderte Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen und schulische Erfahrungen. Um eine möglichst gute Integration in das deutsche Schulsystem zu erreichen und ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen, ist für alle Kinder und Jugendliche von 10 bis 17 Jahren sowie ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten zunächst eine Beratung durch das Kreisintegrationszentrum Mettmann verpflichtend. Im Rahmen der Beratung werden u.a. der Lernstand sowie Sprachkenntnisse ermittelt und die Auswahl einer geeigneten Schulform getroffen. Die Vermittlung an eine geeignete Schule erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und der Schulleitung. Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Ansprechpartnerinnen sind Frau Dirk, Tel. 02104 – 99-2198, und Frau Seleman, Tel. 02104 – 99-2156. Eine Terminvereinbarung per E-Mail kann über seiteneinsteigerberatung@kreis-mettmann.de erfolgen. Für notwendige Übersetzungen im Beratungsgespräch stehen sprachkundige Helferinnen und Helfer bereit.
Das Kreisintegrationszentrum ist bemüht, zeitnahe Termine anzubieten, damit alle Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich in Schulen vermittelt werden können. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch aktuell mit einer Wartezeit von bis zu drei Wochen zu rechnen. Zum Beratungstermin mitzubringen sind unbedingt die Meldebestätigung, ein Identitätsnachweis und ein 3G-Nachweis sowie, wenn vorhanden, Schulzeugnisse und weitere Unterlagen zur Bildungsbiografie.
Schülerinnen und Schüler sind nach dem Schulgesetz darüber hinaus verpflichtet, sich schulärztlich untersuchen zu lassen. Das zuständige Gesundheitsamt wird nach der Anmeldung in der Schule über die Ankunft der Schülerinnen und Schüler informiert und die Schuleingangsuntersuchung veranlassen.
Ansprechpersonen für Rückfragen zur Schulanmeldung zugewanderter Kinder und Jugendliche aus der Ukraine sind Frau Zinn (0211 2407-5038; Mail: julia.zinn@erkrath.de) und Herr Eich (Tel. 0211 2407-4002; Mail: jakob.eich@erkrath).