Beantragung von Wahlunterlagen
Alle Wahlberechtigten in Erkrath erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlbenachrichtigung kann man entnehmen, in welchem Wahllokal (Name und Anschrift) man wählen kann.
Wahlberechtigte können bereits vor der Wahl ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Dazu ist ein Wahlschein zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt weiterhin dazu, in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 38 Mettmann II zu wählen. Dazu ist am Wahltag neben dem Wahlschein ein gültiges Personendokument im Wahllokal vorzulegen.
Die Beantragung muss schriftlich oder persönlich beim Bürgermeister der Stadt Erkrath, Wahlamt, erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich ausgeschlossen. Eine schriftliche Beantragung ist möglich per Brief, E-Mail oder Online-Formular sowie durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. Zur Beantragung kann das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Die persönliche Beantragung erfolgt durch Vorsprache beim Wahlamt.
Wer die Briefwahl für eine andere Person beantragen oder Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Beim Nachweis einer plötzlichen Erkrankung, die das Aufsuchen des Wahllokals erheblich erschwert oder unmöglich macht, kann die Briefwahl noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden.
Das Briefwahlbüro im Rathaus, Bahnstraße 16, ist barrierefrei zugänglich. Dort kann die Wahl sofort durchgeführt und der Wahlbrief abgegeben werden. Dazu stehen Wahlkabinen und eine Wahlurne bereit.