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Haushalt 2022: Genehmigung durch den Landrat

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung vom 22.02.2022 den Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit 30 zu 18 Stimmen beschlossen. Teil der Beschlussfassung war auch die Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes. Der Landrat als kommunale Aufsichtsbehörde hat der Haushaltssatzung nun zugestimmt.

Der beschlossene Haushaltsplan wurde mit Datum 02.03.2022 zur Anzeige bei der Kommunalaufsicht vorgelegt. Mit Verfügung vom 24.03.2022 hat der Landrat des Kreises Mettmann die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen und geleichzeitig gemäß § 75 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW die Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 4,11 Millionen Euro genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung des Haushaltes erfolgte am 31.03.2022 im Amtsblatt der Stadt Erkrath. Seitdem befindet sich die Stadt Erkrath nicht mehr in einer vorläufigen Haushaltsführung.

Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltsoptimierungskonzepts

Für die freiwillige Haushaltssicherung werden von der Kämmerei Verfahrensvorschläge für einen baldmöglichsten Haushaltsausgleich erarbeitet und anschließend dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorgelegt. Dieser wird den Prozess künftig mit begleiten. Dabei werden alle geplanten Ausgaben auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und Kürzung von Leistungen überdacht, sodass mit Einschnitten in zahlreichen Verwaltungsbereichen zu rechnen ist. Das Haushaltsoptimierungskonzept für den Planungszeitraum bis 2030 soll zur Haushaltsplanung 2023 vorliegen.

Im Zuge der Konzepterarbeitung soll zudem zeitnah eine Unterseite mit Informationen zum Prozess und den Einsparungsmöglichkeiten auf der städtischen Homepage erstellt werden. Den Haushaltsplan 2022 und die Haushaltsverfügung des Landrates finden Interessierte bereits jetzt unter www.erkrath.de/haushalt

31.03.2022