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Einreise und Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine

Um einen schnellen Überblick über die Einreise und den Aufenthalt von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu haben, bittet das Ausländeramt des Kreises Mettmann alle aus der Ukraine einreisenden Personen darum, einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Anträge für Erwachsene sowie Anträge für Kinder (unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren) sind unter „Dokumente“ zu finden. Ebenso hinterlegt ist dort eine Übersicht zu rechtlichen Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen, bereitgestellt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann entweder per Post an Kreis Mettmann, Ausländeramt, Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann oder per Mail an ksc@kreis-mettmann.de verschickt werden. Alternativ kann auch das Online-Antragsformular des Kreises Mettmann genutzt werden. Eine persönliche Vorsprache beim Ausländeramt ist nicht erforderlich.