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Kommunale Erklärung zur Erforderlichkeit von Projekten im Rahmen des Wiederaufbaus

Nicht-kommunale Trägerinnen und Träger von Bildungs-, Kultur -, Sport- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen benötigen für die Förderung bzw. den Mittelabruf im Rahmen der Aufbauhilfe nach Ziffer 6.5.3.3. der Förderrichtlinie Wiederaufbau eine Bestätigung der Erforderlichkeit des Projektes durch die Gemeinde.

Hierzu stellt die Stadt Erkrath unter „Dokumente“ den vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelten Vordruck zur Verfügung.

Dieser muss ausgefüllt und der Stadt Erkrath per Mail an finanzen-hochwasser@erkrath.de – alternativ per Post an die Abteilung Abgaben ∙ Forderungen, Bahnstr. 2, 40699 Erkrath – zugesandt werden. Nach erfolgter Prüfung der Erforderlichkeit und Bestätigung durch die Stadt erhalten die antragstellenden Trägerinnen bzw. Träger die Erklärung zurück und können sie anschließend im Förderportal des Landes hochladen.