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Neue Quarantäne-Regelung auch im Kreis Mettmann

Im Kreis Mettmann gelten ab sofort die neuen Quarantäneregeln nach den Beschlüssen von Bund und Ländern:

Infizierte sowie mögliche Kontaktpersonen müssen sich zunächst für zehn Tage in häusliche Isolation bzw. Quarantäne begeben. Von der Regelung für Kontaktpersonen ausgenommen sind Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene. „Frisch“ bedeutet hier, dass die Erkrankung bzw. Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Allerdings besteht sowohl für Infizierte als auch für mögliche Kontaktpersonen die Option, die Isolation bzw. Quarantäne mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (oder Ct-Wert über 30) bereits nach sieben Tagen zu verlassen. Die Testung darf in diesem Fall jedoch frühestens am siebten Tag erfolgen. Minderjährige Kontaktpersonen (Kinder und Jugendliche), die eine Kita, Schule oder ähnliche Einrichtung besuchen, können mit einem negativen PCR- oder Schnelltest die Quarantäne sogar nach nur fünf Tagen wieder verlassen. Auch hier gilt, dass die Freitestung frühestens am fünften Tag erfolgen darf.

Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen – wenn sie frühzeitig nach einer Infektion nach sieben Tagen die Isolierung beenden wollen – mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR-Test vorweisen. 

Die Verkürzung der Quarantänezeit gilt auch für Personen, die sich derzeit bereits in Quarantäne bzw. Isolation befinden.

13.01.2022