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Haushaltsplanverfahren 2022

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 den Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit 30 zu 18 Stimmen beschlossen, zusammen mit der Vorgabe, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. In der Abstimmung hat der Rat zudem eine Grundsteuererhöhung abgelehnt. 

Für die freiwillige Haushaltssicherung werden von der Kämmerei Verfahrensvorschläge für einen baldmöglichsten Haushaltsausgleich erarbeitet, die anschließend dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorgelegt werden. Dieser wird den Prozess zukünftig mit begleiten. Dabei werden alle geplanten Ausgaben auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und Kürzung von Leistungen überdacht, sodass mit Einschnitten in zahlreichen Bereichen der Verwaltung zu rechnen ist. Im Zuge der Konzepterarbeitung wird zudem eine Unterseite mit Informationen zum Prozess und zu Einsparmöglichkeiten auf der städtischen Homepage erstellt.

„Die Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Verwaltung, die wir schnellstmöglich angehen“, erklärte Bürgermeister Christoph Schultz nach der Ratssitzung. „Aber ich bin sehr froh, dass der Rat dem Haushalt 2022 zugestimmt und somit die finanzielle Grundlage für die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gegeben hat. So können viele wichtige Projekte ohne Zeitverzug fortgesetzt werden.“

Der beschlossene Haushaltsplan wurde am 02.03.2022 zur Anzeige bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Mit Verfügung vom 24.03.2022 hat der Landrat des Kreises Mettmann die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen und geleichzeitig gemäß § 75 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW die Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 4,11 Millionen Euro genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 31.03.2022 im Amtsblatt der Stadt Erkrath.

Der Haushaltsplan 2022 sowie weitere Informationen sind unter „Dokumente“ abrufbar.